HundeSchule & DogWalking
§
zum Betreuungsvertrag Dogwalking der „Hundebewegung-Erfurt“:
Während der Betreuung bleibt der Hundehalter Eigentümer im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung). Für Schäden, die der Hund während der Betreuungszeit erleiden könnte, übernimmt „Hundebewegung-Erfurt“ keine Haftung.
Richtet der Hund Schäden an, so haftet hierfür der Hundehalter. Für Schäden, die der Hund bei Dritten (Hund/Mensch) anrichtet, haftet ebenfalls alleine der Hundehalter.
Der zu betreuende Hund muss haftpflichtversichert und geimpft sein. Der Hundehalter ist verpflichtet, bei Vertragsabschluss unaufgefordert eine Kopie der Tierhalterhaftpflichtversicherung und des Impfausweises vorzulegen. Der Tierhalter ist verpflichtet, jede Änderung bzgl. der vorgenannten Versicherung anzuzeigen.
Eine eventuelle Schlüsselübergabe für den Hol- und Bringservice wird schriftlich festgehalten. Bei eventuell entstandenen Schäden in der Wohnung können gegenüber „Hundebewegung-Erfurt“ keine Ansprüche geltend gemacht werden.
Dogwalk-Betreuungen werden verbindlich schriftlich vereinbart. Bitte teilen Sie mir spätestens bis Freitag 18 Uhr die Betreuungs- und Abholtermine für die kommende Woche mit.
„Hundebewegung-Erfurt“ versichert, die Hunde artgerecht- und verhaltensgerecht zuhalten bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten. „Hundebewegung-Erfurt“ versichert weiterhin, gut mit den Hunden umzugehen und immer bestmöglich auf die Hunde aufzupassen.
Sollte ein Hund widererwarten weglaufen, dann haftet „Hundebewegung-Erfurt“ nicht für etwaige Schäden am Hund oder an Dritten. „Hundebewegung-Erfurt“ verpflichtet sich aber, alle Schritte einzuleiten, die nötig sind (Tierheim, Polizei etc.) um den Hund wieder aufzufinden.
Sollte „Hundebewegung-Erfurt“ während der Betreuungszeit eine tierärztliche Behandlung für notwendig erachten, so willigt der Hundehalter bereits schon jetzt ein, dass der Hund im Auftrag des Eigentümers auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung gegeben wird. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt alleine der Hundehalter. Der Hundehalter wird, wenn möglich vorher informiert. In Notfällen kann „Hundebewegung-Erfurt“ auch eigenmächtig ohne Rücksprache mit dem Hundehalter handeln.
Für den Fall, dass der Hund nicht binnen zwei Tagen nach dem vereinbarten Betreuungsende abgeholt wird bzw. zurückgebracht werden kann, ist „Hundebewegung-Erfurt“ berechtigt, den Hund im Tierheim oder an eine tierliebende Person abzugeben. Sollten „Hundebewegung-Erfurt“ durch die Nichtabholung des Hundes weitere Kosten entstehen, so trägt der Hundehalter diese.
„Hundebewegung-Erfurt“ übernimmt für eventuelle Schäden keinerlei Haftung, es sei denn, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, dass diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Dogwalkers oder dessen Hilfspersonen beruhen oder bei sonstigen Schäden, dass diese durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Dogwalkers oder von ihm eingesetzter Hilfspersonen verursacht worden sind. Ein Rückgriff auf das Unternehmen „Hundebewegung-Erfurt“ ist unter Berücksichtigung des Vorgenannten ausgeschlossen.
Alle Leistungen sind im Voraus, spätestens bei Inanspruchnahme der Leistungen von „Hundebewegung-Erfurt“, durch Überweisung auf folgendes Konto:
Hundebewegung-Erfurt
Marlen Hoppe
IBAN: DE79 8205 1000 0163 0844 24
SWIFT-BIC: HELADEF1WEM
Sparkasse Mittelthüringen
Verwendungszweck: DogWalking / Name des Hundes / Rasse
oder in bar zu zahlen. Monatspauschalen sind jeweils zum Anfang des Monats zu zahlen.
„Die Monatspauschale sowie fortlaufende Leistungen haben eine Kündigungsfrist von 1 Monat jeweils zum Monatsende. Absagen für Dogwalk-Betreuungen müssen 24 Stunden vor Betreuungsbeginn erfolgen.
Preise entnehmen Sie bitte der Preisliste
Alle Preise inkl. 19% MwSt.
Hundebewegung-Erfurt“ verpflichtet sich bei ABO-Verträgen, auch bei Urlaub des jeweiligen Hundes den Platz zu reservieren.
Der Hundehalter versichert „Hundebewegung-Erfurt“ alle Fragen über den Hund korrekt und ganzheitlich beantwortet zu haben. Eventuelles Gefahrenpotential, bisheriges Fehlverhalten und insbesondere Fremdschäden des Hundes müssen mitgeteilt werden.